Geschützte Arten
Im Kanton Glarus sind die geschützten Arten in der Verordnung über den Arten- und Biotopschutz aufgelistet.
Die Verordnung verweist auf die in der Schweiz geschützten Arten (NHV Anhang 2 und 3 und JSG Art. 7) und bezeichnet zusätzliche, kantonal geschützte Arten. Bei den kantonal teilweise geschützten Pflanzenarten wird festgelegt, ob 5 Pflanzen oder 3 Zweige zu eigener Verwendung gepflückt werden dürfen oder ob Kleinmengen gesammelt werden dürfen. Auch die Lebensräume geschützter, gefährdeter und seltener Arten, die in den vom BAFU erlassenen oder anerkannten Roten Listen aufgeführt sind, werden als schützenswerte Biotope bezeichnet (NHV Art. 14).
Die Liste der im Kanton Glarus geschützten Pflanzenarten, von denen bisher Vorkommen gefunden wurden, finden Sie hier:
Liste der im Kanton Glarus geschützten wildwachsenden Pflanzen [pdf, 784 KB] [pdf, 542 KB]
Die Liste enthält für jede Pflanzenart einen weiterführenden Link, der zu den entsprechenden Informationen auf www.infoflora.ch führt. Info Flora ist eine Stiftung mit dem Zweck der Dokumentation und Förderung der Wildpflanzen in der Schweiz.
Auskunftsperson: E-Mail Anahita Aebli