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Aufgaben Asyl

Die Schweizer Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. Gemäss dieser Konvention sind Flüchtlinge Personen, welche in ihrem Heimatstaat politisch unterdrückt, verfolgt, Gewalt oder Rassismus ausgesetzt sind. Im Kanton Glarus hat die Abteilung Asyl folgende Aufgaben:

  • Organisation der Betreuung, Unterbringung und Beschäftigung von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommenen Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz
  • Bereitstellung von angemessenen Kollektivunterkünften für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
  • Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Integration für Flüchtlinge (KIF) und der Fachstelle Gesellschaft Integration des Kantons Glarus
  • Förderung eines gut akzeptierten, funktionierenden und kostengünstigen Asylwesens im Kanton Glarus
  • Umsetzung der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsverordnung (AFV) und der Richtlinien über der Richtlinien über die reduzierte Sozialhilfe sowie der schweizerischen Gesetzgebung im Asylbereich
  • Interkantonalen Zusammenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich
  • Ansprechpartner für das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Asyl- und Flüchtlingsfragen (bspw. Controlling / Reporting / Monitoring Bundespauschalen Asyl)

Organigramm Asylbetreuung [pdf, 30 KB]

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