Jagdlehrgang
Der Jagdlehrgang wird gemäss der Verordnung über die Jagdausbildung durchgeführt.
Die Ausschreibung für den nächsten Jagdlehrgang erfolgt jeweils im Amtsblatt im September und im Januar. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Januar des Startjahres.
Die Anmeldung erfolgt über die Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus, für die Ausbildung und Bekanntgabe der Termine ist die Jagdlehrgangskommission zuständig.
Das Wichtigste in Kürze finden Sie im Merkblatt und in der Präsentation.
Unterlagen für den Jagdlehrgang
Für den Jagdlehrgang wird folgendes Lehrmittel benötigt:
Jagen in der Schweiz - auf dem Weg zur Jagdprüfung
Ebenfalls werden während des theoretischen Teils der Ausbildung die Gesetzgebung gelernt. Hier finden Sie eine Anleitung wie Sie zu den benötigten Gesetzesgrundlagen gelangen.
Für den zwingend obligatorischen Teil «Wildbrethygiene» sind folgende Flyer