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Fischwanderung

Viele Fischarten müssen für ihre Fortpflanzung vom Meer und See in die Zuflüsse aufsteigen können (bekanntestes Beispiel ist der Lachs, aber auch die Seeforelle). Aber auch innerhalb der Zuflüsse müssen Fische zu ihren Laichplätzen hinaufwandern können. Heute sind aufgrund der Wasserkraftnutzung viele Fluss- und Bachsysteme für Fische nicht mehr durchwanderbar. Das Gewässerschutzgesetzt in Verbindung mit der Fischereigesetzgebung verlangt in den nächsten Jahren die Wiederherstellung der Fischgängigkeit an solchen Wanderhindernissen, und zwar sowohl den Fischaufstieg wie auch den Fischabstieg. Die Abteilung Jagd und Fischerei war verantwortlich für die Erstellung eines Berichtes und einer Planung zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit. Der Bericht zeigt, dass im Kanton sehr viele Fassungen für die Nutzung der Wasserkraft vorhanden sind und ein grosser Handlungsbedarf besteht.

Fischgängigkeit Schlussbericht  [PDF, 17.0 MB]

Im Rahmen der Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes wurden in weiteren Themenbereichen Berichte und Planungen erstellt. Die Berichte und Planungen zu den Themen "Schwall-Sunk", "Revitalisierung Fliessgewässer" und "Geschiebehaushalt" finden Sie hier.

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