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Versicherungen während der Arbeitslosigkeit

AHV/IV/E0

Von Ihrem Arbeitslosentaggeld werden automatisch die ordentlichen AHV/IV-/E0 Beiträge abgezogen. Aufgrund dieser Regelung haben Sie während der Bezugszeit von Taggeldern keine Beitragslücken zu befürchten.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Der Vorsorgeschutz deckt während der Arbeitslosigkeit nur die Risiken Tod und Invalidität ab, nicht aber das Alterssparen. Die obligatorische BVG Vorsorge für arbeitslose Personen ist deshalb eine reine Risikovorsorge - ähnlich wie die Unfall- oder Arbeitslosenversicherung- und keine Vorsorge für das Alter. Aus diesem Grund kann das bisher angesparte Altersguthaben, das ist die Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse beim letzten Arbeitgeber, nicht der Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie in der SECO-Broschüre «Berufliche Vorsorge für arbeitslose Personen» [pdf, 120 KB] oder
direkt bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Risikoversicherung für Arbeitslose Tel. 041 799 75 75 .

Unfall

Während Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Der Beitrag für Nichtberufsunfall (NBU) wird vom Taggeld abgezogen. Informieren Sie sofort das RAV und die Arbeitslosenkasse, wenn Sie einen Unfall erleiden. Fordern Sie bei der Arbeitslosenkasse das Unfallformular an.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z

Abredeversicherung Unfallschutz

Der Versicherungsschutz bei der Suva endet 31 Tage nach dem letzten Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Durch den Abschluss einer Abredeversicherung können Sie den Unfallschutz bis zu 180 Tage verlängern. Läuft der Versicherungsschutz bei der Suva aus, müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse gegen das Unfallrisiko versichern. 

Weiter Informationen zur Abrede Versicherung finden Sie auf www.suva.ch oder www.arbeit.swiss.ch

Krankheit

Die Arbeitslosenkasse entrichtet während maximal 30 Kalendertagen Krankentaggelder. Die Taggeldzahlung wird wieder aufgenommen, sobald eine ganze oder teilweise Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird. Innerhalb einer Rahmenfrist können maximal 44 Krankentaggelder entrichtet werden. Im Krankheitsfall informieren Sie bitte umgehend die Personalberatung Ihres RAV. Spätestens ab dem 4. Krankheitstag benötigen Sie ein Arztzeugnis, welches Sie dem RAV und Ihrer Arbeitslosenkasse einreichen. 

Es besteht die Möglichkeit, eine private Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Mutterschaft

Wenn Sie als Kundin während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ein Kind zu Welt bringen, haben Sie Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub während 14 Wochen nach der Geburt. Die Mutterschaftsentschädigung muss mit dem offiziellen Formular angemeldet und bei jener Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge abgerechnet worden sind. 

Sie können das Anmeldeformular unter www.ahv-iv.ch abrufen.

Vaterschaft

Sie haben Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub, wenn Sie während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung Vater werden.

Reichen Sie den Antrag für Vaterschaftsentschädigung direkt bei der Ausgleichskasse ein. Sie können das Anmeldeformular unter www.ahv-iv.ch abrufen.

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