Kurz erklärt
Anmeldung beim RAV
Eine Rückwirkende Anmeldung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Das RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Das RAV ist auf die Themen Arbeitsmarkt und Stellenvermittlung spezialisiert. Ebenfalls erhalten Sie von Ihrem/Ihrer RAV-Personalberater/-in Zugang auf einer der grössten und aktuellsten Stellendatenbanken der Schweiz (Job-Room). Unser gemeinsames Ziel ist Ihre rasche und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.
Rechtmässigkeit der Kündigung (Kündigungsfristen)
Prüfen Sie, ob die Kündigungsfrist korrekt ist. Falls weder in einem Gesamtarbeitsvertrag noch in einem Einzelarbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des Obligationenrechtes (OR). Achten Sie darauf, ob Sie in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Sind Sie unsicher, ob die Kündigung rechtens ist, wenden Sie sich an die Rechtsberatung im AWA.
Arbeitslosenkasse
Ihre Arbeitslosenkasse wählen Sie frei. Gerne beantwortet sie alle finanziellen Fragen in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit. Ihre Arbeitslosenkasse prüft die Anspruchsberechtigung, berechnet die Höhe des Anspruchs und nimmt die monatlichen Auszahlungen Ihrer Arbeitslosenentschädigung vor.
Weitere Informationen: www.arbeit.swiss - Liste «Arbeitslosenkasse»
Beitragszeit
Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Arbeitslosigkeit während mindestens 12 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.
Vermittlungsfähigkeit
Sie sind bereit, in der Lage und berechtigt, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an angeordneten Massnahmen teilzunehmen.
Kontrollvorschriften
Sie müssen persönlich an Beratungsgesprächen teilnehmen und sich nachweislich um eine Anstellung bemühen.
Versicherter Verdienst
Durchschnitt des AHV-pflichtigen Lohnes der letzten 6 oder, falls höher, 12 Monate vor Arbeitslosigkeit bis zu einem Maximalbetrag.
Schadenminderungspflicht
Die versicherte Person muss alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Einstelltage
Einstelltage sind Tage, an denen Taggelder gestrichen werden, d.h. keine Arbeitslosenentschädigung entrichtet wird. Einstelltage müssen ausgesprochen werden, wenn sich die stellensuchende Person nicht an die Pflichten hält.