Ausweis B und F
Anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B sowie vorläufig aufgenommene Personen und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F können in der ganzen Schweiz und grundsätzlich in allen Branchen arbeiten.
Zu melden sind insbesondere:
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Aufnahme eines Nebenerwerbs
- Beendigung einer Erwerbstätigkeit
- Stellenwechsel
Eine Arbeitsbewilligung ist nicht erforderlich.
Die Erwerbstätigkeit muss jedoch gemeldet werden.
Meldung der Erwerbstätigkeit über EasyGov
Alternativ können Sie die Meldung auch mittels Meldeformular einreichen.
Das ausgefüllte PDF-Dokument ist elektronisch an mv-flue@gl.ch zu übermitteln.
Arbeitgebende müssen die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
Das Meldeverfahren entbindet nicht von einer allfälligen Stellenmeldepflicht.
Kontakt: