Ausweis B und F

Anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B sowie vorläufig aufgenommene Personen und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F können in der ganzen Schweiz und grundsätzlich in allen Branchen arbeiten.

Zu melden sind insbesondere:

  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Aufnahme eines Nebenerwerbs
  • Beendigung einer Erwerbstätigkeit
  • Stellenwechsel

Eine Arbeitsbewilligung ist nicht erforderlich.

Die Erwerbstätigkeit muss jedoch gemeldet werden.

Meldung der Erwerbstätigkeit über EasyGov

Alternativ können Sie die Meldung auch mittels Meldeformular einreichen.
Das ausgefüllte PDF-Dokument ist elektronisch an mv-flue@gl.ch zu übermitteln.

Arbeitgebende müssen die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.

Das Meldeverfahren entbindet nicht von einer allfälligen Stellenmeldepflicht.

Kontakt:

RAV Kanton Glarus

Abteilung Migration

☎ Inspektorat Arbeitsmarkt anrufen