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Sonderschutz für schwangere Frauen und stillende Mütter

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis und nicht über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus beschäftigt werden, jedoch keinesfalls über 9 Stunden hinaus.

Schwangere dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen. Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben.

Schwangere Frauen dürfen ab der 8. Woche vor der Niederkunft zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nicht beschäftigt werden.
Wöchnerinnen dürfen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.

Merkblatt Schwangerschaft und Mutterschutz [pdf, 436 KB]

Die Übersichtstafel des SECO sowie die Broschüre Mutterschaft liefert Ihnen weitergehende Informationen:
Übersichtstafel SECO - Mutterschutz und Schutzmassnahmen
Broschüre Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen

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