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Arbeitsgesetz

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) enthält die Vorschriften zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Plangenehmigung.

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen.

Arbeitnehmende dürfen bewilligungsfrei von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr beschäftigt werden. Diese Bestimmung gilt für die Wochentage Montag bis und mit Samstag. Nacht- und Sonntagsarbeit ist verboten, bzw. bewilligungspflichtig.

Abweichende Vorschriften für bestimmte Gruppen von Betrieben sind in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) geregelt.

Merkblatt Industrielle und gewerbliche Betriebe [pdf, 377 KB]

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