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Kurzarbeit

Voranmeldung Kurzarbeit

Die zuständige Kantonale Amtstelle (KAST) kann Ihnen alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Voranmeldung und Anspruch auf KAE beantworten.
Die Voranmeldung kann online eingereicht werden.

Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung

Für spezifische Fragen zu den KAE-Leistungen und -Abrechnungen ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.

Weiterführende Informationen zur Kurzarbeit finden Sie unter:

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