Kurzarbeit
Voranmeldung Kurzarbeit
Die zuständige Kantonale Amtstelle (KAST) kann Ihnen alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Voranmeldung und Anspruch auf KAE beantworten.
Die Voranmeldung kann online eingereicht werden.
Antrag & Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung
Für spezifische Fragen zu den KAE-Leistungen und -Abrechnungen ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.