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Beiträge an Weiterbildungskurse für Bezugspersonen

Der Kanton übernimmt 50 % der Kosten an anerkannte Kurse (für Gesuch hier klicken), gemäss Art. 35 PBV, in der Grundpflege und Betreuung, welche sich an pflegende- und betreuende Bezugspersonen richten, wenn

  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt.
  • für die pflege- und betreuungsbedürftige Person die Pflege und Betreuung durch die Bezugsperson schriftlich bestätigt.
  • eine Anmeldebestätigung des Kurses vorliegt.
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