Beiträge an Weiterbildungskurse für Bezugspersonen
Der Kanton übernimmt 50 % der Kosten an anerkannte Kurse (für Gesuch hier klicken), gemäss Art. 35 PBV, in der Grundpflege und Betreuung, welche sich an pflegende- und betreuende Bezugspersonen richten, wenn
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt.
- für die pflege- und betreuungsbedürftige Person die Pflege und Betreuung durch die Bezugsperson schriftlich bestätigt.
- eine Anmeldebestätigung des Kurses vorliegt.