Anerkennung für Bezugspersonen
Der Kanton richtet an pflegende- und betreuende Bezugspersonen einen Beitrag von Fr. 500.- monatlich als Anerkennung aus, wenn
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt.
- für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von 2 Monaten beträgt
- eine ärztliche Verordnung vorliegt.