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Anerkennung für Bezugspersonen

Der Kanton richtet an pflegende- und betreuende Bezugspersonen einen Beitrag von Fr. 500.- monatlich als Anerkennung aus, wenn

  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt.
  • für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von 2 Monaten beträgt
  • eine ärztliche Verordnung vorliegt.
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