Anerkennungsbeiträge für Bezugspersonen
Der Kanton richtet an pflegende und betreuende Bezugspersonen einen Beitrag von 500.00 Franken monatlich als Anerkennung aus, wenn
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt;
- für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von zwei Monaten beträgt;
- eine ärztliche Verordnung vorliegt;
- die Bezugsperson den SRK-Kurs «Pflegen zu Hause» absolviert hat oder eine hohe pflegerische Praxiskompetenz nachweist;
- die Bezugsperson höchstens 65 Pflegestunden pro Monat im Rahmen einer Tätigkeit für eine Spitex-Organisation gegenüber der pflege- und betreuungsbedürftigen Person erbringt.
Unterlagen
- Merkblatt Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Gesuch Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Ärztliche Verordnung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen [pdf]
- Serviceportal (gl.ch) (über diesen Link gelangen Sie zum Gesuch für pflegende und betreuende Bezugspersonen)