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Anerkennungsbeiträge für Bezugspersonen

Der Kanton richtet an pflegende und betreuende Bezugspersonen einen Beitrag von 500.00 Franken monatlich als Anerkennung aus, wenn

  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt;
  • für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von zwei Monaten beträgt;
  • eine ärztliche Verordnung vorliegt;
  • die Bezugsperson den SRK-Kurs «Pflegen zu Hause» absolviert hat oder eine hohe pflegerische Praxiskompetenz nachweist;
  • die Bezugsperson höchstens 65 Pflegestunden pro Monat im Rahmen einer Tätigkeit für eine Spitex-Organisation gegenüber der pflege- und betreuungsbedürftigen Person erbringt.
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