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Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Die KESB Glarus stellt auf Verlangen für Einwohner des Kantons Glarus Handlungsfähigkeitszeugnisse aus, die als Ausweis dafür gelten, dass die betroffene Person uneingeschränkt handlungsfähig ist und damit sämtliche Rechtshandlungen vornehmen kann. Die Kosten werden durch den Gebührentarif festgelegt.

Handlungsfähigkeitszeugnisse können via my.gl.ch beantragt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird anschliessend innerhalb von zwei Arbeitstagen zugestellt.
Amtsstellen können die Handlungsfähigkeitszeugnisse via E-Mail bestellen.

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