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Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Die KESB Glarus stellt auf Verlangen für Einwohner des Kantons Glarus Handlungsfähigkeitszeugnisse aus, die als Ausweis dafür gelten, dass die betroffene Person uneingeschränkt handlungsfähig ist und damit sämtliche Rechtshandlungen vornehmen kann. Die Kosten werden durch den Gebührentarif festgelegt.

Handlungsfähigkeitszeugnisse können telefonisch oder per E-Mail beim Sekretariat der KESB Glarus beantragt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis sowie die dafür erhobene Gebührenrechnung von 30 Franken werden anschliessend innerhalb von zwei Arbeitstagen per A-Post zugestellt.

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