Direkt zum Inhalt springen

Datenschutz

Kantonale Fachstelle für Datenschutz

Die Fachstelle Datenschutz des Kantons Glarus beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Hierbei ist sie unabhängig, fachlich selbständig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden. Anfragen, Meldungen und Anzeigen werden von der Aufsichtsstelle vertraulich behandelt (Art. 55 Abs. 1, 2 und 4 IDAG).

Vertrauliche Informationen sind per Post mit dem Vermerk «vertraulich» oder «persönlich» an den Leiter Fachstelle Datenschutz (Elias Krummenacher, Rathaus, 8750 Glarus) zu versenden.

Die Fachstelle Datenschutz erfüllt unter anderem folgende Aufgaben (Art. 55 und 57 IDAG):

  • Beaufsichtigung der Anwendung der Datenschutzvorschriften, auch im Rahmen des Schengen und Dublin Abkommens;
  • Beratung von öffentlichen Organen bei der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz und Auskunftserteilung an Private über ihre Rechte;
  • Stellungnahme zu Rechtsetzungsprojekten und Massnahmen, welche für den Datenschutz erheblich sind;
  • Sensibilisierung der öffentlichen Organe und der Bevölkerung in Bezug auf den Datenschutz
  • Vermittlung zwischen öffentlichen Organen und Privaten;
  • Behandlung von Anzeigen von betroffenen Personen;
  • Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsorganen der anderen Kantone, des Bundes und des Auslandes (zur Webseite von Privatim).

Datenbearbeitung durch Bundesorgane oder Private 

Erfolgt die Datenbearbeitung durch Bundesorgane oder Private, so ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für die Aufsicht bzw. Beratung zuständig. Diesbezügliche Anfragen sind an den Beauftragten direkt zu stellen.

Weiterführende Informationen 

  • Kantonale Rechtsprechung zum Datenschutzrecht: Eine Urteilsdatenbank zum kantonalen Datenschutzrecht ist auf dieser Webseite auffindbar.

Fachstellenleiter

Elias Krumenacher
MLaw Elias Krummenacher 
055 646 60 19
E-Mail

 

 

 

 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang