Datenschutz

Kantonale Fachstelle für Datenschutz

Die Fachstelle Datenschutz des Kantons Glarus beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Hierbei ist sie unabhängig, fachlich selbständig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden. Anfragen, Meldungen und Anzeigen werden von der Aufsichtsstelle vertraulich behandelt (Art. 55 Abs. 1, 2 und 4 IDAG).

Die Fachstelle Datenschutz erfüllt unter anderem folgende Aufgaben (Art. 55 und 57 IDAG):

  • Beaufsichtigung der Anwendung der Datenschutzvorschriften, auch im Rahmen des Schengen und Dublin Abkommens, zur Webseite des EDÖB zum Schengen und Dublin Abkommen;
  • Beratung von öffentlichen Organen bei der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz und Auskunftserteilung an Private über ihre Rechte;
  • Stellungnahme zu Rechtsetzungsprojekten und Massnahmen, welche für den Datenschutz erheblich sind;
  • Sensibilisierung der öffentlichen Organe und der Bevölkerung in Bezug auf den Datenschutz
  • Vermittlung zwischen öffentlichen Organen und Privaten;
  • Behandlung von Anzeigen von betroffenen Personen;
  • Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsorganen der anderen Kantone, des Bundes und des Auslandes (zur Webseite von Privatim).

Datenbearbeitung durch Bundesorgane oder Private 

Erfolgt die Datenbearbeitung durch Bundesorgane oder Private, so ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für die Aufsicht bzw. Beratung zuständig. Diesbezügliche Anfragen sind an den Beauftragten direkt zu stellen.

Datenbearbeitung im Europäischen Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES)

Das Europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) ist ein System zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen, um die Sicherheit des Schengenraumes zu erhöhen und die Grenzübertrittskontrolle effizienter zu gestalten.
Es dient der Erfassung von Daten zu Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Ländern oder von Ländern ausserhalb der EU), die für einen Kurzaufenthalt (90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen sowie für Einreiseverweigerungen.
In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) die nationale Behörde, die für die Bearbeitung der Daten im EES verantwortlich ist. (eu-LISA ist für die Entwicklung und den Betrieb des Systems zuständig.)

Allgemeine Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie hier: https://travel-europe.europa.eu/de/ees
Für die Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte hat der EDÖB auf seiner Webseite weitere Musterbriefe bereit gestellt: https://www.edoeb.admin.ch/de/schengen-dublin#Entry/Exit-System-EES

Weiterführende Informationen 

  • Kantonale Rechtsprechung zum Datenschutzrecht: Eine Urteilsdatenbank zum kantonalen Datenschutzrecht ist auf dieser Webseite auffindbar.

Leitung

Charlene Kramer

E-Mail Datenschutz
055 646 60 19