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Beratung der öffentlichen Organe

Auf dieser Seite finden die öffentlichen Organe des Kantons Glarus und der Glarner Gemeinden Merkblätter, Formulare und weitere Dokumente, die ihnen dienen, um den Vorschriften des kantonalen Datenschutzrechts nachzukommen.

Voraussetzungen und Grundsätze

Das Merkblatt «Voraussetzungen und Grundsätze für die Bearbeitung von Personendaten» verschafft den öffentlichen Organen einen Überblick der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und Grundsätze, die es im Umgang mit Personendaten zu beachten gilt.

Merkblatt Voraussetzungen und Grundsätze für die Bearbeitung von Personendaten [pdf, 246 KB]

Informationspflichten

Das Merkblatt «Informationspflichten» unterstützt die öffentlichen Organe bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten. In der Pflicht steht jenes öffentliche Organ, das Personendaten beschafft.

Merkblatt Informationspflichten [pdf, 151 KB]

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Das Formular zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) unterstützt die öffentlichen Organe bei der Durchführung der DSFA gemäss Art. 33 IDAG in Verbindung mit Art. 23 und 24 VIDAG.
Eine DSFA ist insbesondere dann erforderlich, wenn die geplante Datenbearbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Persönlichkeit und die Grundrechte von betroffenen Personen zur Folge hat. Ein hohes Risiko liegt zum Beispiel voraussichtlich vor, wenn

  • die eingesetzten Informatikmittel Profiling ermöglichen;
  • besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden;
  • Personendaten von einer Vielzahl betroffener Personen bearbeitet werden;
  • Bearbeitungen von Personendaten durch Auftragsdatenbearbeiter durchgeführt werden;
  • zwei oder mehrere öffentliche Organe Personendaten gemeinsam bearbeiten; sowie
  • bei einer systematischen Überwachung öffentlicher Bereiche;
  • beim Einsatz neuer Technologien (z.B. Künstliche Intelligenz); oder
  • bei einer automatisierten Entscheidungsfindung mit rechtlicher oder ähnlicher Wirkung.

Eine DSFA ist verpflichtend zu erstellen, wenn Informatikmittel eingeführt oder erweitert werden sollen, mit denen Personendaten bearbeitet werden (s. auch Art. 17 Informatikverordnung). Die Fachstelle Datenschutz steht gerne bei der Bearbeitung der DSFA beratend zur Verfügung.

Formular Datenschutz-Folgeabschätzung 2025 [docx, 97 KB]

Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

Wird eine Verletzung der Datensicherheit bekannt, so sind das Merkblatt und das Formular «Meldung von Verletzungen der Datensicherheit» beizuziehen, um dem rechtlich vorgeschriebenen Meldeprozess nachzukommen.

Erbringen des Datenschutznachweises

Das Dokument «Erbringen des Datenschutznachweises» dient den öffentlichen Organen als Anleitung zum selbständigen Erbringen des Datenschutznachweises. 

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