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Auskunft über Ihre Rechte

Wenn öffentliche Organe des Kantons Glarus oder der Glarner Gemeinden Personendaten von Ihnen bearbeiten, haben Sie Ansprüche, die Ihnen aus dem kantonalen Datenschutzrecht zukommen (Art. 36–41 IDAG).

Recht auf Zugang zu eigenen Personendaten

Sie können vom verantwortlichen öffentlichen Organ Informationen darüber verlangen, ob und wenn ja, welche Personendaten über Sie bearbeitet werden. Hierfür können Sie das Formular «Vorlage Zugangsgesuch zu eigenen Personendaten» [docx, 20 KB] benutzen.

Rechte bei widerrechtlicher Datenbearbeitung

Werden Ihre Personendaten widerrechtlich bearbeitet, haben Sie das Recht, vom öffentlichen Organ zu verlangen, dass es die Bearbeitung unterlässt oder aber, dass es die widerrechtlich bearbeiteten Daten löscht bzw. vernichtet. Unter Umständen können Sie auch verlangen, dass es die Folgen der widerrechtlichen Datenbearbeitung beseitigt, feststellt oder veröffentlicht.

Berichtigungsrecht

Sie können vom öffentlichen Organ verlangen, dass unrichtige Daten, die über Sie geführt werden, berichtigt werden.

Recht auf Datensperrung

Wenn Sie nicht wollen, dass das öffentliche Organ Ihre Personendaten an Private weitergibt, können Sie von diesem verlangen, dass es die Bekanntgabe von bestimmten Personendaten sperrt.

Zugang zu Daten verstorbener Personen

Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt das verantwortliche öffentliche Organ Dritten auch Zugang zu Daten verstorbener Personen.

Auskunftserteilung über Ihre Rechte

Der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz kommt unter anderem die Aufgabe zu, Ihnen Auskunft über Ihre oben aufgeführten Rechte zu erteilen (Art. 57 Abs. 1 Bst. b. IDAG). Auch behandelt sie Ihre Anzeigen, sofern Sie Verstösse gegen das kantonale Datenschutzrecht vermuten oder feststellen (Art. 57 Abs. 1 Bst. f. IDAG).

Mit Ihren datenschutzrechtlichen Anliegen können Sie sich jeweils am Mittwoch halbtags, sowie Donnerstag und Freitag ganztags an Elias Krummenacher, Leiter Fachstelle Datenschutz wenden (055 646 60 19 oder E-Mail Elias Krummenacher). Besprechungen vor Ort sind jeweils am Donnerstag und Freitag möglich.

Vertrauliche Informationen senden Sie bitte per Post mit dem Vermerk «vertraulich» oder «persönlich» an:

Fachstelle Datenschutz
Elias Krummenacher
Rathaus
8750 Glarus

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