Direkt zum Inhalt springen

Was ist eine Administrativmassnahme?

Administrativmassnahmen dienen der Verkehrssicherheit

Eine Administrativmassnahme (ADMAS) ist eine der wichtigsten Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit. Die häufigsten Administrativmassnahmen sind Führerausweisentzüge oder Verwarnungen. Dies geschieht, wenn Sie gegen Strassenverkehrsvorschriften verstossen und eine sogenannte Widerhandlung begehen. 

Verstoss gegen die Verkehrsregeln

Wenn Sie im Strassenverkehr die Verkehrsregeln verletzen, bei denen das Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen ist, werden zwei Verfahren (Strafverfahren und Administrativmassnahmenverfahren) durchgeführt. Beide Verfahren bezwecken die Durchsetzung der Verkehrsvorschriften und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Unter Administrativmassnahmen fallen sämtliche Anordnungen der Behörde, um fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker zu bessern und fahruntaugliche Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker vom Strassenverkehr fernzuhalten bzw. auf ihre Fahreignung hin zu überprüfen.

Besonderheiten

  • Führerausweisentzüge können nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
  • Das Gesetz legt für verschiedene Arten von Widerhandlungen (Taten) eine Mindestdauer für Führerausweisentzüge fest. Eine Verkürzung der Mindestdauer ist gemäss Art. 16 Abs. 3 SVG nicht möglich.
  • Es gibt keine Führerausweisentzüge auf Bewährung.

Wer ist zuständig für das ADMAS-Verfahren?

In der Schweiz ist für eine Administrativmassnahme immer die Behörde des Wohnsitzkantons zuständig. Unabhängig davon, in welchem Kanton die Widerhandlung passiert ist. Mehrheitlich ist die ADMAS-Behörde dem Strassenverkehrsamt unterstellt. Im Kanton Glarus ist jedoch die Fachstelle Administrativmassnahmen der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus zuständig. Diese prüft eine entsprechende Administrativmassnahme. Je nach Vorfall und Leumund (Vorstrafe) der Fahrzeuglenkenden kann auch deren Fahreignung abgeklärt werden. 

Bei Personen, die im Ausland wohnhaften sind, ist in der Regel die ADMAS-Behörde zuständig, wo die Widerhandlung stattgefunden hat. Diese prüft, ob ein Fahrverbot für die Schweiz (Aberkennung des ausländischen Führerausweises) gefällt werden muss.   

Und wer führt das parallel laufende Strafverfahren durch?

Die zuständige Strafuntersuchungsbehörde des Begehungsortes führt ein Verfahren durch und entscheidet über eine mögliche Strafe (Busse).

Was passiert bei Widerhandlungen im Ausland?

Wenn Sie im Ausland eine Widerhandlung gegen die dortigen Strassenverkehrsvorschriften begehen, können Sie diesbezüglich auch in der Schweiz belangt werden, sofern:

  • die ausländische Behörde Ihnen ein Fahrverbot ausspricht/verfügt
  • und diese Widerhandlung nach Art. 16b und 16c des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes (SVG) als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.

(vgl. Art. 16cbis SVG)

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang