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Verkehrsunterricht

Wenn Sie wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen, können Sie durch die Fachstelle Admninistrativmassnahmen zum Verkehrsunterricht verpflichtet werden (Art. 40 VZV). Ziel des Verkehrsunterrichts ist es, Ihnen durch gezielte Nachschulung korrektes Verhalten im Strassenverkehr aufzuzeigen. Gemäss Art. 41 Abs. 3 VZV können die Kursverantwortlichen der kantonalen Behörde Meldung erstatten, wenn sich beim Verkehrsunterricht Zweifel an der Eignung eines Teilnehmenden ergeben. Diesbezüglich werden weitere Massnahmen vorbehalten.

  • Der Verkehrsunterricht findet in Mollis auf dem Flugplatz statt. Dieser dauert einen ganzen Tag und wird durch die Verkehrszentrum Glarnerland AG (www.vzg-ag.ch) in Deutsch durchgeführt.
  • Der Kurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil, werden Erfahrungen ausgetauscht, Unfälle analysiert sowie rechtliche und versicherungstechnische Aspekte besprochen. Im praktischen Teil werden diverse Fahrübungen mit dem eigenen Auto sowie mit und ohne Begleitung eines Fahrlehrers absolviert.
  • Die Kosten von 390 Franken (inkl. Mittagessen) gehen zu Ihren Lasten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung keine Folge leisten, werden Sie gemäss Art. 146 VZV mit einer Busse bestraft.

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