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Gefährdungsanalyse und Vorsorge

Gefährdungs- und Defizitanalyse für den Kanton

Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Für den Bevölkerungsschutz sind, unter Vorbehalt bundesrechtlicher Kompetenzen, die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere das Planen und Ergreifen erforderlicher Massnahmen im Falle von Katastrophen und Notlagen.

Der Kanton Glarus hat unter Federführung der Hauptabteilung Militär und Zivilschutz eine umfassende Gefährdungs- (2013) und Defizitanalyse (2015) von Basler&Hofmann erarbeiten lassen.
Ziel der Gefährdungsanalyse war es, die relevanten Gefährdungen für den Kanton zu identifizieren und die Risiken als Grundlage für eine weitergehende Massnahmenplanung zu analysieren. Es wurden 9 relevante Gefährdungen für den Kanton Glarus erkannt: drei naturbedingte, drei technikbedingte und drei gesellschaftsbedingte Gefährdungen. Die Risiken jeder einzelnen Gefährdung wurden anschliessend in einer Risikomatrix dargestellt. 

Gefaehrdungsanalyse Glarus  [PDF, 2.00 MB]
Szenarienkatalog  [PDF, 2.00 MB]

Auf Basis der in der Gefährdungsanalyse erarbeiteten repräsentativen Gefährdungsszenarien wurden Defizite der Ereignisbewältigung identifiziert. Aus allen erkannten Defiziten wurden rund 33 geeignete Massnahmen abgeleitet. Die vorliegende Dokumentation gelangt zur Erkenntnis, dass zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes zuerst wesentliche Konzepte für die Ereignisbewältigung zu erstellen sind. Erst wenn solche bestehen, lässt sich ein kohärenter Massnahmenmix mit klar bezifferbaren Kosten sowie Prioritäten zur Behebung der festgestellten Defizite im Bevölkerungsschutz schaffen, über dessen Umsetzung entschieden werden kann. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass insbesondere auch die aus dem Alltag vorhandenen Mittel und Ressourcen in einem Ereignisfall optimal eingesetzt werden können.

Anpassung der bestehenden Gefährdungsanalyse

Die Anpassung erfolgt periodisch innerhalb von 10-15 Jahren.
Mit der Überarbeitung wurde begonnen und wird bis 2028 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Überarbeitungen werden Gefahren, Defizite und Massnahmen in ihrer fortlaufenden Umsetzung überprüft.

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