Kantonale Führungsorganisation
Der Kanton ist zuständig für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen, soweit die Zuständigkeit nicht den Gemeinden obliegt (Art. 3, Kantonales Bevölkerungsschutzgesetz).
Die Kantonale Führungsorganisation (KFO) ist ein Organ, welches in Krisen und Notlagen die zivile Führung im Kanton sicherstellt. Sie wird vom Regierungsrat eingesetzt (Art. 7, Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung).
Auf Basis einer fundierten Gefährdungsanalyse und gegenwärtigen Lageeinschätzungen von Ereignissen erarbeiten Teile der KFO frühzeitig und regelmässig Massnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung.
Für die KFO liegen relevante Ereignisse vor, wenn die normalen Aufgaben nicht mit den ordentlichen Mitteln und Prozessen bewältigt werden können. Beispiele dafür sind Pandemien, Strommangellagen, Unwetter, Erdrutsche, Erdbeben, Tierseuchen, Flüchtlingsströme, Unfälle mit Flugobjekten, Trockenheit und Wassermangel oder kulturelle Grossereignisse.
Die KFO ist gegliedert in eine/n Leiter/in (Vertreter/in Regierungsrat), einen Stabschef (Hauptabteilungsleiter Militär und Zivilschutz) und Stabsmitarbeiter/innen (Leitende Funktionsträger/innen und Fachspezialistinnen/Fachspezialisten aus der kantonalen Verwaltung).
Normalerweise besetzen Vertreter/innen aus Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, den Bereichen des Gesundheitswesens, der Technischen Betriebe und Kommunikation den Stab der KFO.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Krisen sowie Notlagen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Stabschef möglich.
Fragen bzw. Anfragen von Medienvertreter/innen sind vorderhand an die Fachstelle Kommunikation zu richten.
Stabschef
Thomas Gabathuler
Telefon: 055 646 68 55
E-Mail Thomas Gabathuler
Stabschefstellvertreter
Daniel Müller
Telefon: 055 646 68 26
E-Mail Daniel Müller