Datenschutz
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung bezüglich Nutzung der Website www.gl.ch ist hier abrufbar: Datenschutzerklärung – Kanton Glarus
Kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz
Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz ist eine unabhängige Fachstelle. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Datenschutz – Kanton Glarus
Einsicht in die eigenen Daten bei der Kantonspolizei Glarus
Das Auskunftsrecht resp. die Auskunftspflicht von Behörden im Kantons Glarus werden im Gesetz über den Schutz von Personendaten (GS I F/1, Datenschutzgesetz, DSG) geregelt. Darüber hinaus enthält das kantonale Polizeigesetz (GS V A/11/1, PolG) spezialgesetzliche Regelungen zum Datenschutz, dies in erster Linie bezüglich Bearbeitung, Zugriff und Weitergabe von Daten.
Gesuche um Einsicht in die eigenen Daten bei der Kantonspolizei Glarus sind in Schriftform zu richten an das
Polizeikommando des Kantons Glarus
Datenschutzberatung
Spielhof 12
8750 Glarus
Die gesuchstellende Person hat sich über ihre Identität auszuweisen.
Auskunftsrechte bezüglich Schengen/Dublin
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im Schengener Informationssystem (SIS) Daten über sie bearbeitet werden. Sie kann unter gewissen Voraussetzungen Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen. Auf der Homepage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erhalten Sie weitergehende Informationen («Schengen» und Ihre Personendaten).