Ausweis und Kontrollschild
Grundsätzlich benötigen alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild. Davon ausgenommen sind nur:
- Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
- Paddelboote, Strandboote und dergleichen
- Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.
Für die Einlösung eines neuen Schiffes benötigen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung zur Zulassung eines neuen Schiffes
- Bootsplatzbestätigung (ausser Domizilboot)
- Versicherungsnachweis ausser Ruderschiffe und Segelschiffe < 15m2
- Benutzerhandbuch vom Schiff und Motor
- Konformitätserklärung vom Schiff und Motor
- Verzollungsnachweis vom Schiff und Aussenbord Motor
- Import - Abgasbestätigung
- Abgaswartungsdokument
- Bei einem typengeprüften Schiff entsprechende VKS Protokolle
Für die Umschreibung eines Schiffes brauchen wir folgende Unterlagen:
- Anmeldung zur Zulassung eines gebrauchten Schiffes
- Schiffsausweis im Original
- Bootsplatzbestätigung (ausser Domizilboot)
- Versicherungsnachweis ausser Ruderschiffe und Segelschiffe < 15m2
- Abgaswartungsdokument mit gültigem Eintrag
- Bei Schiffen mit 230V Stromnetz: Gültiger Sicherheitsnachweis
- Bei Schiffen mit Gasanlage: Gültige Kontrollbescheinigung