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Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild. Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.

Für die Einlösung eines neuen Schiffes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Anmeldung zur Zulassung eines neuen Schiffes
  • Bootsplatzbestätigung (ausser Domizilboot)
  • Versicherungsnachweis ausser Ruderschiffe und Segelschiffe < 15m2
  • Benutzerhandbuch vom Schiff und Motor
  • Konformitätserklärung vom Schiff und Motor
  • Verzollungsnachweis vom Schiff und Aussenbord Motor
  • Import - Abgasbestätigung
  • Abgaswartungsdokument
  • Bei einem typengeprüften Schiff entsprechende VKS Protokolle

Für die Umschreibung eines Schiffes brauchen wir folgende Unterlagen:

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