Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild. Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.

Für die Einlösung eines neuen Schiffes benötigen wir folgende Unterlagen:

Für die Umschreibung eines Schiffes brauchen wir folgende Unterlagen:

Für einen Motorenwechsel bei einem Schiff brauchen wir folgende Unterlagen: