Minderjährige und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen
Bei Pass-Anträgen von minderjährigen Personen verlangen wir zwingend die Einwilligung von allen sorgeberechtigten Elternteilen. Können nicht beide sorgeberechtigten Personen persönlich vorsprechen oder bestehen andere Sorgerechts- bzw. Beistandsregelungen, bringen Sie bitte das Formular Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterzeichnet zum vereinbarten Termin mit.
Folgendes muss zum Termin mitgebracht werden:
- bisherige(r) Pass / Identitätskarte oder ggf. Verlustanzeige der Polizei für abhandengekommene Dokumente
- Geburtsschein (bei Erstbeantragung)
- Pass / Identitätskarte der begleitenden Personen (gesetzliche Vertretung)
- bei Kindern: ggf. Einwilligungserklärung für minderjährige Personen [pdf, 61 KB] oder Sorgerechtsnachweis (KESB-Verfügung, Gerichtsurteil)
- bei Personen mit Beistand: ggf. Einwilligungserklärung [pdf, 60 KB] und Sorgerechtsnachweis (KESB-Verfügung, Gerichtsurteil) inkl. der notwendigen Beilagen, Amtsausweis und Pass / Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters
Kinder und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen sind durch mindestens eine sorgeberechtigte Person resp. den Beistand zu begleiten.