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Minderjährige und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen

Bei Anträgen von Kindern (minderjährigen) verlangen wir zwingend die Einwilligung (Unterschrift) von beiden Elternteilen. Können nicht beide sorgeberechtigten Personen persönlich vorsprechen oder bestehen andere Sorgerechts- bzw. Beistandsregelungen, bringen Sie bitte das Formular Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterzeichnet zum vereinbarten Termin mit.
 

Folgendes muss zum Termin mitgebracht werden:

  • bisherige(r) Pass / Identitätskarte oder ggf. Verlustanzeige der Polizei für abhandengekommene Dokumente
  • Geburtsschein (bei Erstbeantragung)
  • Pass / Identitätskarte der begleitenden Personen (gesetzliche Vertretung)
  • bei Kindern: ggf. Einwilligungserklärung für minderjährige Personen [pdf, 61 KB]
  • bei Personen mit Beistand: ggf. Einwilligungserklärung [pdf, 60 KB] und Sorgerechtsnachweis (KESB-Verfügung, Gerichtsurteil) inkl. der notwendigen Beilagen, Amtsausweis und Pass / Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters

Kinder und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen sind durch mindestens eine sorgeberechtigte Person resp. den Beistand zu begleiten.