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Ausweisverluste

Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen eines Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren, vollständige Zerstörung oder eigenhändige Entsorgung.

Der Verlust eines Ausweises ist sofort der Polizei zu melden. Ohne Verlustanzeige können keine neuen Ausweise beantragt werden. Dies gilt auch für bereits abgelaufene Ausweise.
 

Ausweisverlust im Ausland:

Wurde der Verlust noch nicht bei einer Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) gemeldet, so muss nach der Rückkehr in die Schweiz eine Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle gemacht werden, damit der Ausweis international zur Fahndung ausgeschrieben wird. Diese Aufgabe übernehmen ausländische Polizeistellen nicht.
 

Verlorene und wieder aufgefundene Ausweise:

Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Da der Ausweis nach der Verlustmeldung international zur Fahndung ausgeschrieben wird, darf ein wieder aufgefundener Ausweis nicht weiterverwendet werden.

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