Ausweise und Reisedokumente
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Ausweis N (Asylsuchende)
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Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
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Ausweis S (Schutzstatus S)
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Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen mit biometrischen Daten
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Für die Abgabe von schweizerischen Reisedokumenten an ausländische Personen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Die Anträge für die Ausstellung sind jedoch in jedem Fall beim Migrationsamt unter persönlicher Vorsprache zu stellen. Minderjährige Personen sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten. |
- Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge
- Pässe für eine ausländische Person für schriftenlose ausländische Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, Niederlassungsbewilligung C oder für anerkannte Staatenlose
- Identitätsausweise für schriftenlose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Personen
- Bewilligungen zur Wiedereinreise in heimatliche Reisepässe für nicht schriftenlose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Personen


