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Ausweise und Reisedokumente

 

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Ausweis N (Asylsuchende)
Asylsuchende sind Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und im Asylverfahren stehen. Während des Asylverfahrens haben sie grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Unter bestimmten Umständen kann ihnen eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden.
Ausweis_F.jpg Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat. Die vorläufige Aufnahme stellt demnach eine Ersatzmassnahme dar. Die vorläufige Aufnahme kann für 12 Monate verfügt werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils 6 bzw. 12 Monate verlängert werden. Die kantonalen Behörden können vorläufig aufgenommenen Personen unabhängig von der Arbeits- und Wirtschaftslage eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.

Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen mit biometrischen Daten

Reiseausweise.jpg Für die Abgabe von schweizerischen Reisedokumenten an ausländische Personen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Die Anträge für die Ausstellung sind jedoch in jedem Fall beim Migrationsamt unter persönlicher Vorsprache zu stellen. Minderjährige Personen sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.

  • Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge
  • Pässe für eine ausländische Person für schriftenlose ausländische Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, Niederlassungsbewilligung C oder für anerkannte Staatenlose
  • Identitätsausweise für schriftenlose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Personen
  • Bewilligungen zur Wiedereinreise in heimatliche Reisepässe für nicht schriftenlose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Personen


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