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Anpassung provisorische Rechnung natürliche Personen

Die Daten für die provisorische Rechnungsstellung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer entsprechen grundsätzlich den provisorischen Steuerfaktoren des Vorjahres. Sofern die Steuererklärung des Vorjahres fristgerecht bis Ende März des jeweiligen Jahres eingereicht worden ist, basiert die provisorische Steuerrechnung auf der Selbstdeklaration des Vorjahres. Mit der provisorischen Rechnung werden Sie zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. 

Für die im entsprechenden Steuerjahr erwarteten Änderungen in den steuerbaren Faktoren (tieferes oder höheres steuerbares Einkommen und/oder Vermögen) können Sie eine angepasste Rechnung beantragen. Die neuen provisorischen Faktoren sollen auf möglichst realistischen Angaben beruhen, womit u.a. hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen bzw. Guthabenverrechnungen vermieden werden können. 

Ihr Antrag löst nach positiver Prüfung eine angepasste provisorische Rechnung aus. Bei Unklarheiten oder negativer Prüfung wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Link Formular Faktorenanpassung NP

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