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Anpassung provisorische Rechnung juristische Personen

Die Daten für die provisorische Rechnungsstellung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer entsprechen grundsätzlich den provisorischen Steuerfaktoren des Vorjahres. Mit der provisorischen Rechnung werden Sie zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. 

Für die im entsprechenden Steuerjahr erwarteten Änderungen in den steuerbaren Faktoren (tieferer oder höherer steuerbarer Reingewinn und/oder Kapital) können Sie eine angepasste Rechnung beantragen. Die neuen provisorischen Faktoren sollen auf möglichst realistischen Angaben beruhen, womit u.a. hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen bzw. Guthabenverrechnungen vermieden werden können. 

Ihr Antrag löst nach positiver Prüfung den entsprechenden Auftrag aus. Bei Unklarheiten oder negativer Prüfung wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Link Formular Faktorenanpassung JP

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