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Antrag überlanges erstes Geschäftsjahr

Sie haben einen Aktivierungscode zur Deklaration des ersten Geschäftsjahres erhalten. Jede Juristische Person ist ab Gründung bzw. ab Handelsregistereintragung verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.

Da Sie im vergangenen Jahr gegründet haben, können Sie aufgrund von Art. 82 Abs. 3 Steuergesetz des Kantons Glarus und Art. 79 Abs. 3 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) im ersten Geschäftsjahr ein überlanges Geschäftsjahr beantragen.

Über folgenden Link können Sie dies mit den notwendigen Angaben beantragen:

E-Mail Antrag überlanges erstes Geschäftsjahr

Ihr Antrag löst nach positiver Prüfung den entsprechenden Auftrag aus. Bei Unklarheiten oder negativer Prüfung werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

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