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Fristverlängerungen für natürliche Personen

  • Elektronisch eingereichte Fristerstreckungsgesuche sind kostenlos.
  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nr.  sowie Ihr Geburtsdatum. Wo finde ich die PID-Nummer?
  • Fristerstreckungen werden bis 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt und können bis zu diesem Datum auch elektronisch vorgenommen werden.
  • Nach dem Versand der 2. Mahnung kann eine Fristverlängerung nicht mehr erfasst werden.
  • Wer eine Frist länger als 31.12. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus, richten.
  • Für Verlängerungen länger als 31.12 wird eine Gebühr von CHF 30 verrechnet

Bitte nach dem Absenden die Rückmeldung beachten!

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