Fristverlängerungen für natürliche Personen
- Elektronisch eingereichte Fristerstreckungsgesuche sind kostenlos.
- Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nr. sowie Ihr Geburtsdatum. Wo finde ich die PID-Nummer?
- Fristerstreckungen werden bis 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt und können bis zu diesem Datum auch elektronisch vorgenommen werden.
- Nach dem Versand der 2. Mahnung kann eine Fristverlängerung nicht mehr erfasst werden.
- Wer eine Frist länger als 31.12. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus, richten.
- Für Verlängerungen länger als 31.12 wird eine Gebühr von CHF 30 verrechnet
Bitte nach dem Absenden die Rückmeldung beachten!