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Fristverlängerungen für juristische Personen

  • Elektronisch eingereichte Fristerstreckungsgesuche sind kostenlos.
  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nr. sowie die Register-Nummer aus der Vorjahressteuererklärung. Sollten Sie die Register-Nummer nicht auffinden, können Sie sich an die Steuerverwaltung wenden.
  • Fristerstreckungen werden bis 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt und können bis zu diesem Datum auch elektronisch vorgenommen werden.
  • Nach dem Versand der 2. Mahnung kann eine Fristverlängerung nicht mehr erfasst werden.
  • Wer eine Frist länger als 31.12. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus, richten.
  • Für Verlängerungen länger als 31.03 des Folgejahres wird eine Gebühr von CHF 30 verrechnet

Bitte nach dem Absenden die Rückmeldung beachten!

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