Rechtliche Grundlagen
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten kantonalen und eidgenössischen Rechtsgrundlagen im Bereich Gesundheit. Sie bilden die Grundlage für die Gesundheitsversorgung sowie für die Berufsausübung, Bewilligungen und die Aufsicht im Gesundheitswesen.
Kantonales Recht
Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz, GesG)
Regelt das öffentliche Gesundheitswesen im Kanton Glarus. Es enthält insbesondere Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitspolizei sowie zu den Gesundheitsberufen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Verordnung über Berufe und Einrichtungen (Gesundheitsberufeverordnung, GesBV)
Präzisiert die Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes zu den Gesundheitsberufen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Sie regelt insbesondere die Bewilligungsvoraussetzungen, Rechte und Pflichten der Gesundheitsfachpersonen.
Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Heil- und Betäubungsmittelgesetzgebung (Heil- und Betäubungsmittelvollzugsverordnung, HBVV)
Regelt den kantonalen Vollzug der eidgenössischen Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetzgebung sowie die Zuständigkeiten im Bereich der Heilmittel und Betäubungsmittel.
Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG)
Regelt die Planung, Bewilligung und Aufsicht über Einrichtungen der Langzeitpflege sowie die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Pflege- und Betreuungsleistungen im Kanton Glarus.
Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV)
Regelt den Vollzug des Pflege- und Betreuungsgesetzes sowie der Pflegefinanzierung. Sie konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Einrichtungen, die Versorgung und die Finanzierung.
Verordnung über die Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege (Ausbildungspflichtverordnung, APV)
Regelt die Ausbildungspflicht von Einrichtungen im Bereich der Pflege sowie deren Umsetzung und Überprüfung.
Kantonale Verordnung für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Förderverordnung Pflege, FöPV)
Regelt die kantonale Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sowie die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen.
Verordnung über das Kantonsspital Glarus (Spitalverordnung, SpitalV)
Regelt die Organisation, die Aufgaben und die Führung des Kantonsspitals Glarus sowie die Beziehungen zwischen dem Kanton und dem Kantonsspital Glarus.
Bundesrecht
Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG)
Regelt die Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der universitären Medizinalberufe.
Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz, PsyG)
Regelt die Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der Psychologieberufe.
Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG)
Regelt die Ausbildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe nach Bundesrecht.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Regelt die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie die Rechte und Pflichten der Versicherten, Versicherer und Leistungserbringer.
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Enthält die Ausführungsbestimmungen zum Krankenversicherungsgesetz und regelt unter anderem die Zulassung der Leistungserbringer, die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und deren Vergütung.
Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich
Regelt die Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung kantonaler Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.