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Bewilligung und Aufsicht

Bewilligung

Die Hauptabteilung Gesundheit prüft im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit Gesuche um Bewilligungen für Betriebe (Einrichtungen für Alters- und Pflegeheime und ambulante Leistungserbringer) und einzelne Leistungserbringer gestützt auf:

Aufsicht

  • Die Hauptabteilung Gesundheit übt im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit die Aufsicht über die Einrichtungen für Menschen im Alter sowie über ambulante Leistungserbringer aus. 
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