Bewilligung und Aufsicht
Bewilligung
Die Hauptabteilung Gesundheit prüft im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit Gesuche um Bewilligungen für Betriebe (Einrichtungen für Alters- und Pflegeheime und ambulante Leistungserbringer) und einzelne Leistungserbringer gestützt auf:
- das Pflege- und Betreuungsgesetz (GS VIII A/1/5).
- die Pflege- und Betreuungsverordnung (GS VIII A/1/6).
Aufsicht
- Die Hauptabteilung Gesundheit übt im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit die Aufsicht über die Einrichtungen für Menschen im Alter sowie über ambulante Leistungserbringer aus.