Bewilligung und Aufsicht

Bewilligung

Die Hauptabteilung Gesundheit prüft im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit Gesuche um Bewilligungen für Betriebe (Einrichtungen für Alters- und Pflegeheime und ambulante Leistungserbringer) und einzelne Leistungserbringer gestützt auf:

Aufsicht

  • Die Hauptabteilung Gesundheit übt im Auftrag des Departements Finanzen und Gesundheit die Aufsicht über die Einrichtungen für Menschen im Alter sowie über ambulante Leistungserbringer aus.