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Beiträge an Weiterbildungskurse für Bezugspersonen

Der Kanton übernimmt 50 Prozent der Kosten an anerkannte Kurse, gemäss Art. 35 PBV, in der Grundpflege und Betreuung, welche sich an pflegende und betreuende Bezugspersonen richten, wenn

  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt;
  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person schriftlich bestätigt, dass die Pflege und Betreuung durch die Bezugsperson erfolgt;
  • eine Anmeldebestätigung des Kurses vorliegt.

Unterlagen

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