Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

Pflege und Betreuung

Aufgaben

Pflege- und Betreuungsleistungen unterstützen Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Der Kanton sorgt für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und finanzierbare ambulante und stationäre Langzeitpflege. Er plant das Angebot und ist zuständig für dessen Finanzierung, Bewilligung und Aufsicht.

Angebote im Kanton Glarus

Im Kanton Glarus stehen verschiedene ambulante und stationäre Angebote für Pflege und Betreuung zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anbieter mit kantonalem Leistungsauftrag.

Alters- und Pflegeheime Glarus Nord
Pflegeheime an den Standorten Niederurnen, Näfels und Mollis
www.apgn.ch

Spitex Glarus Nord
www.spitex-glarus-nord.ch

Cura Unita Glarus
Spitex und Pflegeheime an den Standorten Glarus, Ennenda und Netstal
www.cug.ch

Alters- und Pflegeheim Salem
Pflegeheim in Ennenda
www.bethesda-alterszentren.ch/Salem

Glarus Süd Care
Spitex und Pflegeheime an den Standorten Schwanden, Linthal und Elm
www.glsc.ch

Spitex Glarus Süd
www.spitex-glarus-sued.ch

Weitere Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen ohne kantonalen Leistungsauftrag

Finanzierung

Der Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim sowie ambulante Pflegeleistungen werden von den pflegebedürftigen Personen, den Krankenversicherungen und dem Kanton gemeinsam finanziert. Für bestimmte Leistungen können Gesuche um Kostenübernahme gestellt werden.

Alters- und Pflegeheime

Die Kosten eines Aufenthalts in einem Alters- und Pflegeheim setzen sich aus Pensions-, Betreuungs- und Pflegekosten sowie den persönlichen Auslagen zusammen. Die Finanzierung erfolgt durch die Bewohnerinnen und Bewohner, die Krankenversicherung und den Kanton. Reichen Einkommen, Vermögen und Ergänzungsleistungen nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen ungedeckte Heimkosten übernommen werden. Für ausserkantonale Heimaufenthalte ist vorgängig eine Kostengutsprache erforderlich.

Ambulante Pflege (Spitex)

Die Pflegekosten werden durch die Krankenversicherung, die pflegebedürftige Person und den Kanton finanziert. Der Kanton beteiligt sich zudem an den Kosten bestimmter Betreuungs- und hauswirtschaftlicher Leistungen. Für ausserkantonale ambulante Pflegeleistungen (beispielsweise bei einer Kur) ist vorgängig eine Kostengutsprache erforderlich.

Tarife

Der Kanton legt die Tarife für die ambulante und stationäre Langzeitpflege fest. Hier finden Sie die geltenden Tarife sowie Unterlagen zur Abrechnung der Pflegeleistungen.

Anerkennungsbeitrag für pflegende und betreuende Bezugspersonen

Der Kanton unterstützt pflegende und betreuende Bezugspersonen mit einem monatlichen Anerkennungsbeitrag. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person im Kanton Glarus wohnt, zu Hause betreut wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beiträge an Weiterbildungskurse für Bezugspersonen

Der Kanton beteiligt sich an den Kosten anerkannter Kurse in Grundpflege und Betreuung für pflegende und betreuende Bezugspersonen. Damit sollen Angehörige und andere Bezugspersonen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt werden.

Ansprechpersonen

Rosa Lopardo, lic. oec. publ.
Fachspezialistin Gesundheitsversorgung
055 646 6113
E-Mail Rosa Lopardo

Franziska Knobel
Sachbearbeiterin Pflegefinanzierung und ungedeckte Heimkosten
055 646 6114
E-Mail Franziska Knobel

Hauptabteilung Gesundheit
Rathaus
8750 Glarus
055 646 6140
pflegeundbetreuung@gl.ch

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang