Pflege und Betreuung
- Allgemeine Aufgaben der Hauptabteilung Gesundheit im Bereich Pflege und Betreuung
- Leistungserbringer
- Finanzierung
- Tarife
- Anerkennungsbeiträge an Bezugspersonen
- Beiträge an Weiterbildungen von Bezugspersonen
- Merkblätter und Gesuchsformulare
- Kontakt
Allgemeine Aufgaben der Hauptabteilung Gesundheit im Bereich Pflege und Betreuung
- Anlaufstelle für alle Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) und der stationären Langzeit-Einrichtungen im Kanton Glarus
- Aufsicht über alle Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) und der stationären Langzeit-Einrichtungen im Kanton Glarus
- Finanzierung der Pflegerestkosten der ambulanten und stationären Leistungserbringer
- Finanzierung der ungedeckten Heimkosten für Bewohnende im Heim
- Beiträge an Kurse in Grundpflege und Betreuung für pflegende und betreuende Bezugspersonen
- Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen als Anerkennung
- Zusammenarbeit mit den SODK-Ost+-Kantonen
- Erteilung von Kostengutsprachen für Aufenthalt in ausserkantonalen stationären Langzeit-Einrichtungen
Leistungserbringer
Seit 1. Januar 2023 sorgt der Kanton für ein genügendes Angebot an stationären Einrichtungen für Menschen im Alter und ambulante Dienstleistungen für alle Generationen. Der Kanton stellt die Angebote im ganzen Kantonsgebiet mittels Leistungsvereinbarungen sicher. Die Gemeinden bleiben, mit Ausnahme des Alters- und Pflegeheims Salem in Ennenda (ein Haus der Bethesda Alterszentren AG), Träger der in ihrem Gemeindegebiet liegenden Institutionen.
Glarus Nord
Alters- und Pflegeheime Glarus Nord
Letz 11
8752 Näfels
www.apgn.ch
Dazu gehören:
Alters- und Pflegeheim Feld
Altersheimstrasse 2
8867 Niederurnen
www.apgn.ch
Alters- und Pflegeheim Letz
Letz 11
8752 Näfels
www.apgn.ch
Alters- und Pflegeheim Hof
Steinackerstrasse 4
8753 Mollis
www.apgn.ch
Spitex Glarus Nord
Letz 11
8752 Näfels
www.spitex-glarus-nord.ch
Glarus Mitte
cura unita glarus
Oberdorfstrasse 42
8750 Glarus
www.aph-glarus.ch
Dazu gehören:
Spitex Glarus
Oberdorfstrasse 42
8750 Glarus
www.spitex-glarus.ch
Alterszentrum Bruggli
Bruggli 1
8754 Netstal
www.aph-glarus.ch/Bruggli
Alterszentrum Bergli
Oberdorfstrasse 42
8750 Glarus
www.aph-glarus.ch/Bergli
Alterszentrum Bühli
Bühli 30
8755 Ennenda
www.aph-glarus.ch/Buehli
Bethesda Alterszentren AG
Alters- und Pflegeheim Salem
Wiesstrasse 1
8755 Ennenda
www.bethesda-alterszentren.ch/Salem
Glarus Süd
Glarus Süd Care
Buchen 33
8762 Schwanden
www.glsc.ch
Dazu gehören:
Spitex Glarus Süd Care
Wiese 46
8767 Elm
www.glsc.ch
Standort Schwanden
Buchen 33
8762 Schwanden
Standort Linthal
Hauptstrasse 38
8783 Linthal
Standort Elm
Wiese 46
8767 Elm
Spitex Glarus Süd
Spitex Glarus Süd
Hauptstrasse 22
8777 Diesbach
www.spitex-glarus-sued.ch
Finanzierung
Alters- und Pflegeheime
Die Aufenthaltskosten in einem Alters- und Pflegeheim setzen sich aus Pensionskosten (Hotellerie-/Zimmerkosten), Betreuungskosten, Pflegekosten sowie Zusatzdienstleistungen und persönliche Auslagen zusammen.
Der Bewohner trägt nebst den Kosten für die Zusatzdienstleistungen sowie für die persönlichen Auslagen die vollständigen Pensions- und Betreuungskosten sowie einen Teil der Pflegekosten (aktuell maximal 23.00 Franken pro Pflegetag) selber. Er finanziert diese Leistungen über sein Einkommen (Renten) und sein Vermögen. Zur Prüfung einer Ergänzungsleistungsberechtigung kann bei der Ausgleichskasse, Abteilung Ergänzungsleistungen, ein Gesuch gestellt werden.
Die Abwicklung der ungedeckten Heimkosten beschränkt sich für den Kanton einerseits auf die Pensions- und anderseits auf die Betreuungskosten. Entstehen in diesen Bereichen (bspw. weil keine kostendeckenden Ergänzungsleistungen (EL) ausgerichtet werden) ungedeckte Kosten, so kann die unterstützte Person dies der Hauptabteilung Gesundheit mittels «Gesuch um Übernahme ungedeckter Heimkosten» anzeigen; diese hat den ungedeckten Teil zu übernehmen. Die Voraussetzungen sind im «Merkblatt ungedeckte Heimkosten» beschrieben.
Die Pflegekosten werden, abgesehen von der Kostenbeteiligung des Bewohners einerseits durch die Krankenversicherung finanziert, welche einen fixen nach Pflegestufen abhängigen Betrag gewährt, anderseits durch den Kanton, welcher die restlichen Pflegekosten deckt. Vor dem Eintritt in ein ausserkantonales Alters- und Pflegeheim ist das «Gesuch um subsidiäre Kostengutsprache für stationäre Pflegerestkosten» an die Hauptabteilung Gesundheit einzureichen.
Für ausserkantonale Pflegeleistungen einer Spitex-Organisation (beispielsweise bei einer Kur) ist vor Auftragsbeginn das «Gesuch um subsidiäre Kostengutsprache für ambulante Pflegerestkosten» einzureichen.
Für Leistungsbeziehende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton gelten die Vorgaben des Wohnsitzkantons.
Spitex (ambulante Leistungserbringer)
Kostenbeteiligung der Klienten an Pflegekosten
Die Spitex-Organisationen rechnen die Pflegekosten über drei verschiedene Tarife ab: Bedarfsabklärung/Beratung, Untersuchung/Behandlung und Grundpflege. Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Patientenbeteiligung von 15.35 Franken pro Tag. Die Differenz zu den Vollkosten finanziert der Kanton.
Kosten ambulanter Leistungen zu Hause und im betreuten Wohnen
Der Kanton übernimmt 50 Prozent der Kosten von Leistungserbringern mit einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton für ambulant erbrachte Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen bis zu einem Umfang von maximal 15 Stunden pro Woche und bedingt eine ärztliche Verordnung.
Unterlagen
Tarife
Tarife Langzeitpflege 2026 [pdf]
Merkblatt zur Rechnungsstellung ambulante Langzeitpflege ab 01.01.2026 [pdf]
Klientenübersicht zur Pflegerestkostenabrechnung [xlsx]
Anerkennungsbeiträge für Bezugspersonen
Der Kanton richtet an pflegende und betreuende Bezugspersonen einen Beitrag von 500 Franken pro Monat als Anerkennung aus, wenn
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt;
- für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von zwei Monaten beträgt;
- eine ärztliche Verordnung vorliegt;
- die Bezugsperson den SRK-Kurs «Pflegen zu Hause» absolviert hat oder eine hohe pflegerische Praxiskompetenz nachweist;
- die Bezugsperson höchstens 65 Pflegestunden pro Monat im Rahmen einer Tätigkeit für eine Spitex-Organisation gegenüber der pflege- und betreuungsbedürftigen Person erbringt.
Unterlagen
- Merkblatt Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Gesuch Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Ärztliche Verordnung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen [pdf]
- Serviceportal (gl.ch) (über diesen Link gelangen Sie zum Gesuch für pflegende und betreuende Bezugspersonen)
Beiträge an Weiterbildungen von Bezugspersonen
Der Kanton übernimmt 50 Prozent der Kosten an anerkannte Kurse in der Grundpflege und Betreuung, welche sich an pflegende und betreuende Bezugspersonen richten, wenn
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt;
- die pflege- und betreuungsbedürftige Person schriftlich bestätigt, dass die Pflege und Betreuung durch die Bezugsperson erfolgt;
- eine Anmeldebestätigung des Kurses vorliegt.
Unterlagen
- Gesuch Beteiligung an Kurskosten für Bezugspersonen [pdf]
- Bestätigung der pflege- und betreuungsbedürftigen Person [pdf]
- Service Portal (gl.ch) (über diesen Link gelangen Sie zum Gesuch für Beiträge an Weiterbildungskurse für Bezugspersonen)
Merkblätter und Gesuchsformulare
- Merkblatt Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Gesuch Beiträge für pflegende und betreuende Bezugspersonen [pdf]
- Ärztliche Verordnung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen [pdf]
- Gesuch Beteiligung an Kurskosten für Bezugspersonen [pdf]
- Bestätigung pflege- und betreuungsbedürftige Person [pdf]
- Gesuch subsidiäre Kostengutsprache für stationäre Pflegerestkosten ausserhalb Kanton Glarus [pdf]
- Gesuch subsidiäre Kostengutsprache für ambulante Pflegerestkosten ausserhalb Kanton Glarus [pdf]
- Merkblatt ungedeckte Heimkosten [pdf]
- Gesuch um Übernahme ungedeckter Heimkosten [pdf]
Kontakt
Hauptabteilung Gesundheit
Rathaus
8750 Glarus
055 646 6140
pflegeundbetreuung@gl.ch
Franziska Knobel
Sachbearbeiterin Pflegefinanzierung und ungedeckte Heimkosten
055 646 6114
E-Mail Franziska Knobel
Rosa Lopardo, lic. oec. publ.
Fachspezialistin
055 646 6113
E-Mail Rosa Lopardo