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Elektronisches Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung persönlicher Gesundheitsdokumente. Dazu gehören beispielsweise Spitalaustrittsberichte, Medikamentenlisten, Impfausweise oder Röntgenbefunde. Die Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf ihr EPD zugreifen dürfen.

Weitere Informationen zum EPD finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform von Bund und Kantonen: 

Offizielle Informationsplattform zum EPD 

EPD eröffnen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können freiwillig ein elektronisches Patientendossier eröffnen.

Für die Bevölkerung der Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, St. Gallen und Thurgau bietet eSanita die kostenlose Online-Eröffnung eines EPD an.

Ein EPD kann auch bei anderen zertifizierten Anbietern eröffnet werden.

Übersicht EPD-Anbieter

Nutzung des EPD

Spitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser sowie neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, ein EPD anzubieten und auf Wunsch der Patientinnen und Patienten behandlungsrelevante Dokumente darin zu speichern.

Für weitere Gesundheitsfachpersonen, beispielsweise Hausarztpraxen, Apotheken oder Spitex-Organisationen, ist die Teilnahme freiwillig.

Arbeitgeber, Krankenversicherungen und andere nicht an der Behandlung beteiligte Personen haben keinen Zugriff auf das EPD.

Anschluss für Gesundheitsfachpersonen

Gesundheitsfachpersonen können sich einem zertifizierten EPD-Anbieter anschliessen und am elektronischen Patientendossier teilnehmen.

Informationen für Gesundheitsfachpersonen

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