Direkt zum Inhalt springen

Schutzimpfungen

HPV-Impfung

Die HPV-Impfung gegen das Humane Papillomavirus zur Bekämpfung des Gebärmutterhalskrebses wurde in das Kantonale Impfprogramm aufgenommen. Die Impfung ist freiwillig.

Zielgruppen der Impfung

Der Nutzen der Impfung ist am grössten, wenn sie vor den ersten sexuellen Erfahrungen abgeschlossen ist. Das BAG und die EKIF empfehlen die HPV-Impfung daher allen Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Da HPV-assoziierte Erkrankungen bei Frauen häufiger vorkommen als bei Männern, wird die Impfung Mädchen als Basisimpfung und Jungen als ergänzende Impfung empfohlen. Auch für 15- bis 26-Jährige kann die HPV-Impfung Sinn machen, weshalb sie als Nachhol- bzw. ergänzende Impfung empfohlen wird. Bei Fragen hierzu wendet man sich am besten an den Arzt / die Ärztin.

Im Rahmen des kantonalen Impfprogramms ist die Impfung für 11- bis 26-jährige Mädchen und Frauen gemäss diesen Empfehlungen beim schulärztlichen Dienst, bei der Hausärztin oder beim Hausarzt resp. bei der Gynäkologin oder beim Gynäkologen kostenlos. Seit 1. Juli 2016 gilt das auch für Jungen und junge Männer zwischen 11 und 26 Jahren.

Für die Impfungen wird weder ein Selbstbehalt noch einen Franchiseanteil erhoben, die Rechnungsstellung resp. Leistungsvergütung läuft im Hintergrund zwischen Kanton – Impfstofflieferant – Ärztin oder Arzt und Krankenversicherung ab. Dieses Verfahren kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn die Ärztin oder der Arzt die Impfung im Rahmen des Kantonalen Impfprogrammes und mit dem dafür vorgesehenen Impfstoff anbietet und durchführt.

Weitere vorbeugende Massnahmen

Screening: Der Zervixabstrich (Pap-Test) ist in der Schweiz seit den 1970er-Jahren etabliert und die verbreitetste Methode zur Früherkennung. Er wird in der Schweiz bei unauffälligem Befund regelmässig empfohlen (und von den Krankenkassen alle drei Jahre vergütet). Allerdings kann hiermit eine HPV-Infektion nicht verhindert werden. Je nach Befund und Ermessen der Ärztin / des Arztes können sich weitere Untersuchungen anschliessen. Wichtig: auch nach einer HPV-Impfung sollte der Pap-Test weiter durchgeführt werden, da mit der Impfung nicht alle krebsauslösenden HPV-Typen abgedeckt sind.

Das konsequente Einhalten der Safer Sex-Regeln: 1. Eindringen immer mit Gummi, 2. Sperma und Blut nicht in den Mund, 3. Bei Juckreiz, Brennen oder Ausfluss zum Arzt ist generell wichtig zur Diagnose und Verhinderung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Sie verhindern eine HPV-Infektion aber nur begrenzt, da diese auch über die Haut stattfinden kann. Wer viele Sexualpartner hat, sollte sich regelmässig auf sexuell übertragbare Infektionen untersuchen lassen.

Individuelle Beratung

Wenn Sie weitere spezifische Fragen zum Thema haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Gynäkologen. Für Fragen, die Impfung betreffend, können Sie unter 0844 448 448 auch die Impf-Infoline kontaktieren.

Masern-Impfung

Masern ist eine Kinderkrankheit, die leider immer wieder erhebliche Komplikationen verursachen kann, seien dies Lungenentzündungen oder auch Mittelohrentzündungen. Vor allem gefürchtet sind aber Hirnentzündungen, die zu schweren cerebralen Störungen führen können. Im Rahmen der letztjährigen Masernepidemie (2007) ist es in der Schweiz zu 6 Fällen von Hirnentzündung bei insgesamt über 1'000 Masernfällen gekommen.
Eine sehr wirksame Vorsorgemassnahme zur Verhinderung von Maserninfektionen ist die Masernimpfung, die als Kombinationsimpfung von Masern, Mumps und Röteln angeboten wird. Sofern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch nicht geimpft sind oder nur einmal geimpft worden sind, empfiehlt die Hauptabteilung Gesundheit, die Masernimpfung zu ergänzen oder zu beginnen. Es sind zwei Impfungen für einen wirksamen Impfschutz notwendig. Bei Erwachsenen kann diese Impfung problemlos durchgeführt werden, sofern diese Erkrankung in früheren Jahren nicht durchgemacht worden ist.


Informationen über das Angebot der Schutzimpfungen (der Schulärztliche Dienst)

Saisonale Grippe

Allgemeine Informationen

Für Fragen und weitere Auskünfte kontaktieren Sie:

Departement Finanzen und Gesundheit
Jörg Allmendinger, Kantonsarzt
Rathaus
8750 Glarus

055 646 61 40
E-Mail Kantonsarzt

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang