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Alkohol und Jugendschutz

Fokus verstärker Jugendschutz

Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz in Sachen Alkoholverbrauch nach wie vor einen Spitzenrang ein. Und es gibt einen besonders alarmierenden Trend: Der Alkoholkonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist am Steigen. Auch der Prozentsatz jener Schweizerinnen und Schweizer, die in gesundheitsschädigendem Ausmass Alkohol zu sich nehmen, nimmt zu. Wiederum sind es auch die Jugendlichen, die über häufigere Trunkenheitserlebnisse als noch vor zehn Jahren berichten. Eine Minderheit von elf Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung über 15 Jahren konsumieren rund die Hälfte des gesamten Trinkalkohols.

Das vorliegende Konzept "Fokus verstärkter Jugendschutz" im Kanton Glarus soll in der Systematik Teil des Konzeptes Gesundheitsförderung und Prävention sein. Es wurde mit Beschluss § 639 am 20. Oktober 2009 in revidierter Form vom Regierungsrat genehmigt.

Konzept verstärkter Jugendschutz im Kanton Glarus [pdf, 76 KB]

Jugendschutz - Informationsmaterial für den Verkauf von Alkohol

Merkblatt Jugenschutzbestimmungen

Inhaberinnen und Inhaber eines Restaurants, Lebensmittelgeschäftes oder einer Festwirtschaft haben sicherzustellen, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen erhalten. Sie machen sich strafbar, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden!

Jugendschutzbestimmungen - Merkblatt für Verkaufsstellen, Gastbetriebe und Festwirtschaften [pdf, 94 KB]

Bestellung Informationsmaterialien und Kontrollbänder für Jugendliche

Gastbetriebe oder Veranstalter von Festwirtschaften können bei der Hauptabteilung Gesundheit kostenlos diverse Informationsmaterialien für den Verkauf von Alkohol an Jugendliche sowie Kontrollbänder beziehen:

Die Informationsmaterialien können hier bestellt werden: Bestellformular «Jugendschutz–Informationsmaterial für den Verkauf von Alkohol»

Weitere Informationen und Unterlagen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Sucht Schweiz.

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