Überprüfung Lohnpraxis
Gemäss Artikel 13a Absatz 1 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit hundert und mehr Arbeitnehmenden verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese ist alle vier Jahre zu wiederholen. Wird dabei festgestellt, dass die Lohngleichheit eingehalten wird, entfällt die Pflicht zur erneuten Analyse.
Die Lohngleichheitsanalysen müssen gemäss Artikel 13c GlG nach wissenschaftlich anerkannten und rechtkonformen Methoden erfolgen. Zu diesem Zweck stellt der Bund mit dem Logib-Lohnsystem ein kostenloses Standard-Analyseinstrument zur Verfügung. Logib unterstützt Unternehmen bei einer systematischen und transparenten Lohnfindung und ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen Einblick in ihre Lohnpraxis sowie zur Weiterentwicklung ihres Lohnsystems.
Mit einem nahvollziehbar aufgebauten Lohnsystem wird das Risiko für Lohndiskriminierung gesenkt. Damit wird eine Basis für mehr Lohngleichheit getreu Art.8 GlG Rechtsgleichheit geschaffen. https://www.ebg.admin.ch/de/bundesverfassung-und-gleichstellungsgesetz
Bei Unsicherheiten zur Lohnfestlegung bietet das Logib-Lohnsystem eine geeignete Grundlage. Es ermöglicht Einblicke in die bestehende Lohnpraxis und zeigt Optimierungspotenzial auf. Die Ergebnisse wie auch Lohnbänder, Tabellen und Grafiken können jederzeit heruntergeladen und als Arbeitsgrundlage genutzt werden.
Informationen zum Vorgehen und Zeitaufwand befinden sich auf dem Webtool Logib Lohnsystem https://logib.admin.ch/system/home
Workshops
Das EBG bietet regelmässig Weiterbildungen zu Logib an. Informationen unter https://www.weiterbildung-lohngleichheit.ch