Gleichstellung in der Arbeitswelt
Obwohl die Gleichberechtigung von Frau und Mann seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist und das Gleichstellungsgesetz seit 1996 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, schreitet diese Gleichstellung nur langsam voran.
Gemäss Analysen des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2022 gibt es Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die auf erklärbaren Fakten basieren. Der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede im privaten Sektor lag im Jahr 2022 bei 44,9%. Dies bedeutet ein minimaler Rückgang von 0,4% bezüglich der Erhebung zwei Jahre davor.
Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in der Schweiz besteht unter anderem deshalb, weil Frauen häufiger in tiefer bezahlten Branchen tätig sind, aufgrund von Familienarbeit öfter Teilzeit arbeiten, seltener Führungspositionen erreichen und «typisch weibliche» Berufe gesellschaftlich weniger anerkannt sind. Ein Teil der Lohndifferenz bleibt jedoch unerklärt. Das Bundesamt für Statistik geht davon aus, dass hierfür auch Vorurteile und Diskriminierung eine Rolle spielen könnten.
Der Bund engagiert sich mit verschiedenen Massnahmen für die Gleichstellung im Erwerbsleben. Nachfolgend finden Sie Informationen vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann zum Thema Lohnungleichheit und zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.