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Bewilligungspflicht

Das Ausgraben von archäologischen Funden ist bewilligungspflichtig! Wer zum Beispiel mit dem Metalldetektor oder einem anderen technischen Gerät nach Gegenständen sucht und diese birgt, untersteht der Bewilligungspflicht. Für eine Bewilligung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Schriftliches Gesuch mit Angabe von Personalien, dem Grund für die Suche, und der Angabe der Flur
  • Wohnsitz im Kanton Glarus
  • einwandfreier Leumund (es kann ein Auszug aus dem Strafregister verlangt werden)
  • Einverständnis des Grundeigentümers

Eine Bewilligung ist zeitlich auf ein Jahr befristet. Aus personellen und finanziellen Gründen ist die Anzahl der Bewilligungen beschränkt. Es gelten Bestimmungen zur Fundbergung und Dokumentation, die einzuhalten sind. Die geborgenen Objekte müssen der Fachstelle zur Kontrolle vorgelegt werden. Archäologisch wertvolle Objekte gehören dem Kanton.

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