Förderbeiträge Pflege
Die Stipendienstelle erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit Beiträgen an Lernende oder Studierende im Bereich Pflege und entscheidet über entsprechende Gesuche.
Das Gesuchsformular und weitere Informationen finden Sie im Online Schalter.
Um was geht es:
Das Schweizer Stimmvolk nahm am 28. November 2021 die sogenannte Pflegeinitiative an. In einer ersten Etappe fördert der Bund im Rahmen der Ausbildungsoffensive die Ausbildung der Pflegeberufe finanziell.
Am 1. Juli 2024 trat nun für die erste Etappe das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft. Mit der «Verordnung für die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» setzt der Kanton Glarus das Ausbildungsförderungsgesetz um.
Der Kanton Glarus fördert die Pflegeausbildungen mit Beiträgen
- an die Einrichtungen (Beiträge an die ungedeckten Ausbildungskosten sowie zur Qualitätssteigerung auf Tertiärstufe),
- an die Höhere Fachschule Pflege (Zusammenarbeit mit Betrieben im Verbund)
- sowie mit Beiträgen an die Lernenden.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen werden die Beiträge an die Lernenden und Studierenden nicht voraussetzungslos als Pauschalbeiträge ausgerichtet. Bezweckt wird vielmehr mit einer zielgerichteten Unterstützung die Sicherung des Lebensunterhalts von Personen, welche sich eine Ausbildung ohne Unterstützungsbeiträge nicht leisten können.