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Schulgeld

In der obligatorischen Schulzeit besuchen Schülerinnen und Schüler in der Regel die Schule in ihrer Wohngemeinde bzw. im Kanton Glarus. Der Besuch einer Schule in einem anderen Kanton, bei der das Schulgeld vom Kanton Glarus übernommen wird, ist nur in Ausnahmefällen möglich und eine Kostengutsprache Voraussetzung (Beispielsweise Begabtenförderung im Sport).

Nach der obligatorischen Schulzeit wird der Besuch eines Brückenangebots, der Fachmittelschule, des Gymnasiums oder einer BM II nach der Lehre im Kanton Glarus vorausgesetzt, sofern der Kanton über ein entsprechendes Angebot verfügt. Damit die Chancengleichheit und ein fairer Zugang zu Bildungsinstitutionen gewährleistet bleiben, besteht bei fehlendem Bildungsangebot im Wohnkanton die Möglichkeit, eine ausserkantonale Schule zu besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Kanton dabei das Schulgeld. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Kosten von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Eltern selbst getragen werden.

Beim Besuch einer Höheren Fachschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einer Uni (ETH), besteht für die Studierenden grundsätzlich freie Wahl der Ausbildungsstätte. Die Ausbildung wird grösstenteils vom Kanton finanziert und den Kantonen direkt in Rechnung gestellt (die ETH vom Bund).

Achtung: Das Schulgeld ist nicht zu verwechseln mit den Studien- und Semestergebühren, welche die Studierenden semesterweise, zusammen mit anderen Gebühren, direkt an die Ausbildungsstätte bezahlen.

Der Kanton Glarus unterstützt die Ausbildung der Glarnerinnen und Glarner jedes Jahr mit Beiträgen in Millionenhöhe für den Besuch ausserkantonaler Bildungsinstitutionen, einschliesslich Berufsschulen. Ein ausserkantonales Studium im Bereich Naturwissenschaften oder Technik an einer Schweizer Universität kostet den Kanton beispielsweise Fr. 24’200.– pro Person und Studienjahr. Bei einem Medizinstudium betragen die Kosten sogar Fr. 48’400.– pro Person und Studienjahr. Auch für den Besuch einer ausserkantonalen BM II im Vollzeitmodell entstehen Kosten von rund Fr. 16’200.– pro Person (Beiträge Studienjahre 2026/2027).

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bildungsangeboten und in welcher Form die Ausbildung vom Kanton Glarus finanziell unterstützt werden:

Wenn Sie unsicher sind, ob das Schulgeld an einer ausserkantonalen Schule übernommen wird oder nicht, können Sie dies beim Sekretariat an der gewünschten Schule nachfragen oder bei uns.

Beratung & Auskunft:

Departement Bildung und Kultur
Ausbildungsbeiträge
055 646 62 03
schulgeld@gl.ch

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