Veranstaltungen mit Schall und Laser
Veranstalter, Musikerinnen, Publikum, Nachbarschaft und Behörden finden auf der Seite des Cercle Bruit und der spezifischen Webseite «Schall und Laser» fast alles, was es für eine gelungene Veranstaltung braucht.
Schall
Veranstaltungen mit Schallpegeln über 93 dB (A) im Stundenmittel sind der zuständigen Gemeinde mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahre richten dürfen nicht lauter als 93 dB (A) sein Meldeformular für Veranstaltungen mit Schall [pdf, 124 KB].
Veranstaltungen für Kinder: Als Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche gemäss V-NISSG gelten Veranstaltungen, die sich ausschliesslich oder überwiegend an ein Zielpublikum von unter 16-Jährigen richten. Bei solchen Veranstaltungen darf der mittlere Schallpegel 93 dB(A) nicht überschreiten.
Laser
Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen, sind ebenfalls mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Meldung hat über das Meldeportal des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu erfolgen: Meldeportal BAG
Informationen
- Information für Veranstalter (Laser) [pdf, 145 KB]
- Faltblatt mit den wichtigsten Informationen
- Vollzugshilfe BAG mit zusätzlichen Informationen
- Flyer für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
Auskunftsperson: E-Mail Sara Bachmann