Jagd 2026/2027
Allgemeines
- Gastpatentantrag 2026 [pdf, 114 KB]
- Bekanntmachung zur Jagd 2026 [pdf, 77 KB]
- Jagdvorschriften 2026 [pdf, 355 KB]
- Info Hochsitze Wald [pdf, 232 KB]
- Informationen zur Wildbrethygiene
- Formular 14_ALT GR/GL (deutsch) [pdf, 430 KB]
- Formular 14_ALT GR/GL_elektronisch ausfüllbar [pdf, 130 KB]
Anpassung eidgenössischer Jagdbanngebiete
Neue Schongebiete
Rotwildbejagung (Nachjagd)
Wald- und Güterstrassen
Steinwildkolonien
Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.
Informationen zur Wolfsregulation 2026
Gemäss der Publikation im Amtsblatt vom 30. September 2026 dürfen folgende Regulationsmassnahmen vorgenommen werden:
- Kärpfrudel: 1 Welpe (Jahrgang 2026)
Rahmenbedingungen für Jagdberechtigte (vergl. auch Verordnung über den Einbezug von Jagdberechtigten im Umgang mit Wölfen):
- Abschüsse erst nach der Publikation im Amtsblatt (Direktlink zum digitalen Amtsblatt)
- Schulung für Wolfsmanagement ist absolviert und Anmeldung zur Unterstützung mit dem Patentantrag erfolgt
- Abschüsse nur während der Ausübung der Schalenwildjagd vom 1. – 21. Oktober 2026, ausgenommen an den Schontagen (Montage, Freitage)
- Keine Nachtabschüsse
- Abschüsse sind umgehend dem zuständigen Wildhüter zu melden.
- Die Abschüsse sind aus dem Rudelverband und soweit möglich nahe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark vom Menschen genutzten Anlagen vorzunehmen. Abschüsse am Rendez-vous Platz sind zu vermeiden.
- Abschüsse dürfen im entsprechenden Regulationsperimeter vorgenommen werden (Regulationsperimeter).
- Abschüsse in den eidgenössischen Jagdbanngebieten sind verboten.